Court: Hamburg not good enough in actions for clean air
Die ehemalige "Umwelthauptstadt" Hamburg muss mehr als bislang geplant für die Luftreinhaltung unternehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht der Stadt Hamburg auferlegt. Brisant ist das Urteil angesichts der Vereinbarung der Grünen und der SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen, das Urteil des Verwaltungsgerichts anzufechten. Mit der Urteilsanfechtung will die Stadt Hamburg wohl nur noch Zeit gewinnen, bis sie endgültig geeignete und wirksame Maßnahmen ergreift. Die im derzeit gültigen Luftreinhalteplan genannten achtzig Einzelmaßnahmen würden nach einer Selbsteinschätzung der Stadt aber erst ab dem Jahr 2026 zu greifen beginnen. Dies sei für das Verwaltungsgericht aber nicht ausreichend. Die Einhaltung der Grenzwerte müsse schon früher als erst in etwa elf Jahren erreicht werden. Immerhin verstößt die Stadt ja schon seit Jahren gegen die EU-Grenzwerteverordnung, und versuchte sich bislang immer wieder mit Beantragung von Ausnahmegenehmigungen aus der Verantwortung zu ziehen.
Vor allem Dieselfahrzeuge tragen zu der überhöhten Stickstoffbelastung in Hamburg bei. Doch wie soll die Stadt eine zeitnahe Reduktion herbeiführen? Der neue Senat wird mit seiner Verkehrspolitik und der Hinhaltetaktik eine entscheidende Rolle bei der Aufgabenlösung spielen. Kann eine ambitioniertere Förderung des Radverkehrs allein zu einer Lösung beitragen? Es wird wohl auf den Umfang der Maßnahmen und deren Auswirkungen ankommen.
Das Verwaltungsgericht bescheinigte der Stadt, dass der fortgeschriebene Luftreinhalteplan nicht den Anforderungen genügt. Als geeignete Maßnahmen nannte das Gericht einen erhöhten Mitteleinsatz für einen Flottenaustausch des ÖV, des Stadtrundfahrtverkehrs und der Behördenfahrzeuge mit emmissionsarmen oder emmissionsfreien Antrieben. Auch seien die bislang vorgenommen Anstrengungen im Bereich Radverkehr (die Stadt verweist hier auf das StadtRAD) nicht ausreichend ambitioniert gewesen. Konkrete Maßnahmen habe aber die Stadt zu treffen.
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Die ehemalige "Umwelthauptstadt" Hamburg muss mehr als bislang geplant für die Luftreinhaltung unternehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht der Stadt Hamburg auferlegt. Brisant ist das Urteil angesichts der Vereinbarung der Grünen und der SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen, das Urteil des Verwaltungsgerichts anzufechten. Mit der Urteilsanfechtung will die Stadt Hamburg wohl nur noch Zeit gewinnen, bis sie endgültig geeignete und wirksame Maßnahmen ergreift. Die im derzeit gültigen Luftreinhalteplan genannten achtzig Einzelmaßnahmen würden nach einer Selbsteinschätzung der Stadt aber erst ab dem Jahr 2026 zu greifen beginnen. Dies sei für das Verwaltungsgericht aber nicht ausreichend. Die Einhaltung der Grenzwerte müsse schon früher als erst in etwa elf Jahren erreicht werden. Immerhin verstößt die Stadt ja schon seit Jahren gegen die EU-Grenzwerteverordnung, und versuchte sich bislang immer wieder mit Beantragung von Ausnahmegenehmigungen aus der Verantwortung zu ziehen.
Vor allem Dieselfahrzeuge tragen zu der überhöhten Stickstoffbelastung in Hamburg bei. Doch wie soll die Stadt eine zeitnahe Reduktion herbeiführen? Der neue Senat wird mit seiner Verkehrspolitik und der Hinhaltetaktik eine entscheidende Rolle bei der Aufgabenlösung spielen. Kann eine ambitioniertere Förderung des Radverkehrs allein zu einer Lösung beitragen? Es wird wohl auf den Umfang der Maßnahmen und deren Auswirkungen ankommen.
Das Verwaltungsgericht bescheinigte der Stadt, dass der fortgeschriebene Luftreinhalteplan nicht den Anforderungen genügt. Als geeignete Maßnahmen nannte das Gericht einen erhöhten Mitteleinsatz für einen Flottenaustausch des ÖV, des Stadtrundfahrtverkehrs und der Behördenfahrzeuge mit emmissionsarmen oder emmissionsfreien Antrieben. Auch seien die bislang vorgenommen Anstrengungen im Bereich Radverkehr (die Stadt verweist hier auf das StadtRAD) nicht ausreichend ambitioniert gewesen. Konkrete Maßnahmen habe aber die Stadt zu treffen.
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