Langenhorner Chaussee: Due to Complaints of Cyclists Cycling Is Going to Be Shifted on Sidewalks
Die Bezirksversammlung in Hamburg-Nord wurde vom zuständigen Fachamt unterrichtet, dass im nächsten Jahr die Nebenflächen in der Langenhorner Chaussee zwischen Erdkampsweg und Stockflethweg umgebaut werden. Die bisherigen unterschiedlichen Beläge für Fake-"Radwege" und Gehwege sollen entfernt werden und gegen einen einheitlichen Gehwegbelag in einer Breite von "im Regelfall" drei Metern ersetzt werden.
Hintergrund des Umbaus sind die nicht vorhandenen Radwege, wozu dennoch unpassend die Verkehrszeichen 237 (Radwegbenutzungspflicht) aufgestellt wurden. Die Behörden wollen weiterhin unter allen Umständen den Radverkehr von der Fahrbahn fernhalten, um den Autoverkehrsfluss in der Langenhorner Chaussee zu bevorrechtigen.
Doch nicht von allein fühlten sich die Behörden zu einer Veränderung veranlasst. Es soll Beschwerden von Radfahrern geben, wodurch die Behörden in Zugzwang geraten sind. Um es deutlich zu sagen: Es wird sich um Klagen gegen die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht für nicht vorhandene oder nicht benutzbare "Radwege" handeln. Nun versuchen die Behörden zur Verteidung der Autobevorrechtigung provisorische Lösungen einzurichten. Gehwege mit einer Regelbreite von drei Metern, die die Radfahrer demnächst benutzen sollen, werden aber kaum den Bedürfnissen der Radfahrer und Fußgänger entsprechen. In manchen Abschnitten ist der jetzige Gehweg nur 1,5 Meter breit, der Fake-"Radweg", der zum Teil zugeparkt ist, etwa 80 cm breit. Auch sind die ausgewiesenen Plätze für Stehzeuge schmaler als in den Regelwerken vorgesehen, also auch schmaler als normale Autos, sodass die Fahrzeuge auch bei einem gemeinsamen Geh- und Radweg einen Teil davon beanspruchen werden. Es wird also selten das angestrebte "Regelmaß" von drei Metern für die zukünftigen gemeinsamen Geh- und Radweg geben. Sowohl Radler als auch Fußgänger werden einen Abstand von einem Meter zu den Stehzeugen auf dem Gehweg einhalten - Radler auf alle Fälle wegen der höheren Geschwindigkeit, bei der nicht einzuschätzen ist, ob sich Personen in einem der Stehzeuge befinden. Radler werden also regulär mittig oder eher rechts auf dem Gehweg radeln, wo auch die Fußgänger sich bevorzugt aufhalten werden. Die zahlreichen Einfriedungen, überwiegend Hecken, zu den angrenzenden Wohngrundstücken bergen jede große Konflikte, wenn Radler mehr rechts auf dem Gehweg wegen eines notwendigen Sicherheitsabstandes zu den Stehzeugen fahren müssen. Bei Begegnungen zwischen Radlern und Fußgängern wird zukünftig vermehrt geklingelt werden, da Radler sich im Recht fühlen den Gehweg in voller Breite zu befahren. Fußgänger werden sich auf dem Gehweg zukünftig bedrängt fühlen - zum Wohle des Autoverkehrs und der Stehzeuge. Die Politik will es so.
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Autostraße Langenhorner Chaussee: Radler sind hier bislang unerwünscht |
Die Bezirksversammlung in Hamburg-Nord wurde vom zuständigen Fachamt unterrichtet, dass im nächsten Jahr die Nebenflächen in der Langenhorner Chaussee zwischen Erdkampsweg und Stockflethweg umgebaut werden. Die bisherigen unterschiedlichen Beläge für Fake-"Radwege" und Gehwege sollen entfernt werden und gegen einen einheitlichen Gehwegbelag in einer Breite von "im Regelfall" drei Metern ersetzt werden.
Kniefall vor dem Automoloch
Hintergrund des Umbaus sind die nicht vorhandenen Radwege, wozu dennoch unpassend die Verkehrszeichen 237 (Radwegbenutzungspflicht) aufgestellt wurden. Die Behörden wollen weiterhin unter allen Umständen den Radverkehr von der Fahrbahn fernhalten, um den Autoverkehrsfluss in der Langenhorner Chaussee zu bevorrechtigen.
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Der ein Meter breite rote Streifen soll zusammen mit dem 1,5 Meter breiten Gehweg rechts zu einem drei Meter breitem Gehweg werden, den Radler auch befahren sollen. |
Doch nicht von allein fühlten sich die Behörden zu einer Veränderung veranlasst. Es soll Beschwerden von Radfahrern geben, wodurch die Behörden in Zugzwang geraten sind. Um es deutlich zu sagen: Es wird sich um Klagen gegen die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht für nicht vorhandene oder nicht benutzbare "Radwege" handeln. Nun versuchen die Behörden zur Verteidung der Autobevorrechtigung provisorische Lösungen einzurichten. Gehwege mit einer Regelbreite von drei Metern, die die Radfahrer demnächst benutzen sollen, werden aber kaum den Bedürfnissen der Radfahrer und Fußgänger entsprechen. In manchen Abschnitten ist der jetzige Gehweg nur 1,5 Meter breit, der Fake-"Radweg", der zum Teil zugeparkt ist, etwa 80 cm breit. Auch sind die ausgewiesenen Plätze für Stehzeuge schmaler als in den Regelwerken vorgesehen, also auch schmaler als normale Autos, sodass die Fahrzeuge auch bei einem gemeinsamen Geh- und Radweg einen Teil davon beanspruchen werden. Es wird also selten das angestrebte "Regelmaß" von drei Metern für die zukünftigen gemeinsamen Geh- und Radweg geben. Sowohl Radler als auch Fußgänger werden einen Abstand von einem Meter zu den Stehzeugen auf dem Gehweg einhalten - Radler auf alle Fälle wegen der höheren Geschwindigkeit, bei der nicht einzuschätzen ist, ob sich Personen in einem der Stehzeuge befinden. Radler werden also regulär mittig oder eher rechts auf dem Gehweg radeln, wo auch die Fußgänger sich bevorzugt aufhalten werden. Die zahlreichen Einfriedungen, überwiegend Hecken, zu den angrenzenden Wohngrundstücken bergen jede große Konflikte, wenn Radler mehr rechts auf dem Gehweg wegen eines notwendigen Sicherheitsabstandes zu den Stehzeugen fahren müssen. Bei Begegnungen zwischen Radlern und Fußgängern wird zukünftig vermehrt geklingelt werden, da Radler sich im Recht fühlen den Gehweg in voller Breite zu befahren. Fußgänger werden sich auf dem Gehweg zukünftig bedrängt fühlen - zum Wohle des Autoverkehrs und der Stehzeuge. Die Politik will es so.
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Fake-"Radweg" neben etwa ein Meter breitem Gehweg: Macht demnächst ein drei Meter breiter Gehweg mit Radlzwang |
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