Hamburg: Less cycle tracks along Jungiusstraße
Die Jungiusstraße hat im Abschnitt zwischen Gorch-Fock-Wall und St. Petersburger Straße keine Radwege mehr. Sowohl bergan in Richtung St. Petersburger Straße, als auch bergab entgegen der Einbahnstraßenrichtung, wurden alle Radwege entfernt. Bergan müssen Radfahrer fortan die Fahrbahn benutzen. Das Gehwegradeln ist nicht erlaubt. Bergab - entgegen der Einbahnstraßenrichtung - ist noch das Gehwegradeln bei Schritttempo erlaubt.
Trotz der enormen Straßenbreite und der Steigung scheint es derzeit nicht möglich eine separate Radverkehrsführung einzurichten. Erst nach Bewältigung der Steigung können Radfahrer ab der St. Petersburger Straße auf einen Radweg ausweichen - falls dieser vor allem während Messezeiten nicht durch Wildparker blockiert ist.
Die Geschichte des Radwegs in der Jungiusstraße stellt die unterschiedlichen verkehrspolitischen Leitbilder der letzten Epochen dar. Zunächst wurde ein halbwegs akzeptabler Hochbordradweg mit Asphaltdecke angelegt. Zur Fahrbahn bestand ein ausreichender Seitenabstand, sodass Radfahrer durch Stehzeuge oder den Fahrverkehr nicht beeinträchtigt waren. Später wurde auf diesem Sicherheitsstreifen zwischen Radweg und Fahrbahn Platz für Stehzeuge geschaffen. Der "Radweg" wurde dadurch zusätzlich verschmälert. Radfahrer sollten anschließend bei Radwegbenutzungspflicht auf schmalstem Fakeradweg im Dooringbereich radeln. Nach der Jahrhundertwende wurde der Radwegzwang aufgehoben. Platz für Stehzeuge wurde am Fahrbahnrand eingerichtet. Nun ist der Radweg ersatzlos entfernt worden.
Es muss allerdings gerechterweise auch erwähnt werden, dass der Radweg lediglich für Radfahrer erreichbar war, die vom Gorch-Fock-Wall her in die Jungiusstraße einbogen. Für Radfahrer, die die Jungiusstraße aus Richtung Caffamacherreihe kommend befuhren und geradeaus den Gorch-Fock-Wall querten, konnten den Radweg nicht erreichen. Sie mussten auf der Fahrbahn radeln, auch zu Zeiten der Radwegbenutzungspflicht. Nach Queren des Gorch-Fock-Walls war für Radfahrer auf der Fahrbahn keine Aufleitung auf den Hochbordradweg vorhanden. Das war ein typischer Beweis dafür, wie inkonsequent Radverkehrsführungen - trotz Radwegzwang - in Hamburg waren oder weiterhin auch sind.
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Jungiusstraße, Brücke über die Wallanlagen Blickrichtung Messe: ehemaliger Radweg im Jahr 2017 - © Stefan Warda |
Die Jungiusstraße hat im Abschnitt zwischen Gorch-Fock-Wall und St. Petersburger Straße keine Radwege mehr. Sowohl bergan in Richtung St. Petersburger Straße, als auch bergab entgegen der Einbahnstraßenrichtung, wurden alle Radwege entfernt. Bergan müssen Radfahrer fortan die Fahrbahn benutzen. Das Gehwegradeln ist nicht erlaubt. Bergab - entgegen der Einbahnstraßenrichtung - ist noch das Gehwegradeln bei Schritttempo erlaubt.
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Gorch-Fock-Wall / Jungiusstraße: Heute noch vorhandener benutzungspflichtiger Radweg - © Stefan Warda |
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Jungiusstraße / Gorch-Fock-Wall: Der Verlauf des früheren Radwegs erkennbar an den frisch ausgetauschten Gehwegplatten - © Stefan Warda |
Trotz der enormen Straßenbreite und der Steigung scheint es derzeit nicht möglich eine separate Radverkehrsführung einzurichten. Erst nach Bewältigung der Steigung können Radfahrer ab der St. Petersburger Straße auf einen Radweg ausweichen - falls dieser vor allem während Messezeiten nicht durch Wildparker blockiert ist.
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Jungiusstraße, Brücke über Wallanlagen: Neuerdings ohne Radweg - © Stefan Warda |
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Jungiusstraße bergan - © Stefan Warda |
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Jungiusstraße: An den hellen Gehwegplatten lässt sich der frühere Radwegverlauf erkennen - © Stefan Warda |
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Jungiusstraße, Bucerius-Law-School: Fahrbahnradeln für alle - © Stefan Warda |
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Jungiusstraße / Bei den Kirchhöfen: Bergab stadteinwärts Gehwegradeln bei Schritttempo erlaubt - © Stefan Warda |
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Jungiusstraße / Bei den Kirchhöfen: Als Umleitung für die gesperrte Tiergartenstraße und An der Verbindungsbahn gab es einen provisorischen Radweg stadteinwärts - © Stefan Warda |
Die Geschichte des Radwegs in der Jungiusstraße stellt die unterschiedlichen verkehrspolitischen Leitbilder der letzten Epochen dar. Zunächst wurde ein halbwegs akzeptabler Hochbordradweg mit Asphaltdecke angelegt. Zur Fahrbahn bestand ein ausreichender Seitenabstand, sodass Radfahrer durch Stehzeuge oder den Fahrverkehr nicht beeinträchtigt waren. Später wurde auf diesem Sicherheitsstreifen zwischen Radweg und Fahrbahn Platz für Stehzeuge geschaffen. Der "Radweg" wurde dadurch zusätzlich verschmälert. Radfahrer sollten anschließend bei Radwegbenutzungspflicht auf schmalstem Fakeradweg im Dooringbereich radeln. Nach der Jahrhundertwende wurde der Radwegzwang aufgehoben. Platz für Stehzeuge wurde am Fahrbahnrand eingerichtet. Nun ist der Radweg ersatzlos entfernt worden.
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Jungiusstraße, autoverkehrsgerechter Fakeradweg mit Benutzungszwang: Deutlich erkennbar ist die Aufgabe eines Teils des "Radwegs" für Stehzeuge - © Stefan Warda |
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Jungiusstraße / Marseiller Straße: Ehemals stehzeugegerechter Fakeradweg mit Benutzungszwang - © Stefan Warda |
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Jungiusstraße / Marseiller Straße im Jahr 2004 während Bauarbeiten an der Messe - © Stefan Warda |
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Jungiusstraße: Die Stehzeuge wurden an den Fahbrahnrand verlegt, der Benutzungszwang aufgehoben - © Stefan Warda |
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Jungiusstraße - © Stefan Warda |
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Jungiusstraße - © Stefan Warda |
Es muss allerdings gerechterweise auch erwähnt werden, dass der Radweg lediglich für Radfahrer erreichbar war, die vom Gorch-Fock-Wall her in die Jungiusstraße einbogen. Für Radfahrer, die die Jungiusstraße aus Richtung Caffamacherreihe kommend befuhren und geradeaus den Gorch-Fock-Wall querten, konnten den Radweg nicht erreichen. Sie mussten auf der Fahrbahn radeln, auch zu Zeiten der Radwegbenutzungspflicht. Nach Queren des Gorch-Fock-Walls war für Radfahrer auf der Fahrbahn keine Aufleitung auf den Hochbordradweg vorhanden. Das war ein typischer Beweis dafür, wie inkonsequent Radverkehrsführungen - trotz Radwegzwang - in Hamburg waren oder weiterhin auch sind.
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