Time to say goodbye to ADFC?
"Ich bin raus (aus dem ADFC)" schreibt Rasmus Richter von Leezerizeüber das Ergebnis der StVO-Novelle und der Beteiligung des Radel-Clubs an dem Ergebnis. Marco Laufenberg schreibt auf seiner Blogseite Mit dem Fahrrad in und um Köln: "Es wird Zeit, aus dem ADFC auszutreten!"
Beide machen ihren Unmut Luft über das Ergebnis der nun gültigen StVO-Novelle. Kritikpunkte sind
Unabhängig von der Breite von "Radwegen" und der Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht dürfen Kinder mittlerweile auch Radwege benutzen, auch wenn dadurch nachfolgende Radfahrer für längere Abschnitte u.U. keine Überholmöglichkeiten haben.
Kommunen müssen keine besondere Gefahrenlage mehr nachweisen, wenn sie Radfahrstreifen anlegen möchten. Bei zahllosen Radfahrstreifen werden jedoch nicht einmal die Mindestbreiten eingehalten. Vor allem neben Stehzeugen rächen sich unterdimensionierte "Radfahrstreifen" und führen zu Konflikten wegen Dooring oder nachfolgenden aggressiven Dränglern, je nach Fahrweise der Radfahrer. Anhand von Beispielen aus Köln befürchtet Marco Laufenberg, dass gegen bislang regelwidrig ausgeführte "Radfahrstreifen" - also Gefährdungsstreifen - zukünftig Klagen wenig Erfolg haben könnten. Somit bestünde die Gefahr, dass langfristig Bestandsschutz für gefährliche Situationen im Straßenverkehr bestehen bleibt, unter Beifall des ADFC, der sich zu der Novelle positiv äußerte. Fakt ist, dass in Deutschland weiterhin massenhaft Radverkehrsanlagen existieren, die nicht die Mindestmaße der gültigen Regelwerke erfüllen. Fatal ist dies bei benutzungspflichtigen "Radwegen", aber auch bei allen Sorten von Gefährdungsstreifen ("Radfahrstreifen", "Schutzstreufen"). Der ADFC ist bislang jedenfalls nicht offensiv per Klageweg gegen immer noch existierende benutzungspflichtige Fakeradwege vorgegangen, abgesehen von der Unterstützung der Musterklagen nach der StVO-Novelle von 1997.
Zuletzt bleibt die Frage offen, ob die Kommunen tatsächlich Willens sind, den Radverkehr zu fördern und regelkonforme und sichere Radverkehrsanlagen mit Regelmaßen statt Mindestmaßen zu bauen und regelwidrige und verkehrsgefährdende abzubauen oder zu ersetzen und wie sich der ADFC verhalten wird.
Mehr . . . / More . . . :
Aktualisiert um 16:00 Uhr
![]() |
Immer noch bestehender Fakeradweg in Hamburg: Die Frau links balanciert auf dem Kantstein, das Kind am äußersten Rand des "Radwegs" zum Gehweg - © Stefan Warda |
"Ich bin raus (aus dem ADFC)" schreibt Rasmus Richter von Leezerizeüber das Ergebnis der StVO-Novelle und der Beteiligung des Radel-Clubs an dem Ergebnis. Marco Laufenberg schreibt auf seiner Blogseite Mit dem Fahrrad in und um Köln: "Es wird Zeit, aus dem ADFC auszutreten!"
Beide machen ihren Unmut Luft über das Ergebnis der nun gültigen StVO-Novelle. Kritikpunkte sind
- die Freigabe baulich angelegter Radwege für Kinder unter acht Jahren.
- eine Ausnahmeregelung in § 45 Abs. 9 StVO für Sonderwege außerhalb geschlossener Ortschaften und Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften.
![]() |
Beispielhafte Fakeradwegsituation in Hamburg mit erwachsenem Gehwegradler (für alle immer noch bestehenden Fakeradwege in Hamburg mit B-Pflicht, wie z.B. der Kieler Straße, Barmbeker Straße, Habichtstraße, Poppenbütteler Weg, usw. . . ) - © Stefan Warda |
Unabhängig von der Breite von "Radwegen" und der Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht dürfen Kinder mittlerweile auch Radwege benutzen, auch wenn dadurch nachfolgende Radfahrer für längere Abschnitte u.U. keine Überholmöglichkeiten haben.
![]() |
Richardstraße, 2016 erneuerter Gefährdungsstreifen in Hamburg - © Stefan Warda |
![]() |
Köln, Hansaring - Gefährdungsstreifen - © Stefan Warda |
![]() |
Köln, Hansaring - Gefährdungsstreifen - © Stefan Warda |
Kommunen müssen keine besondere Gefahrenlage mehr nachweisen, wenn sie Radfahrstreifen anlegen möchten. Bei zahllosen Radfahrstreifen werden jedoch nicht einmal die Mindestbreiten eingehalten. Vor allem neben Stehzeugen rächen sich unterdimensionierte "Radfahrstreifen" und führen zu Konflikten wegen Dooring oder nachfolgenden aggressiven Dränglern, je nach Fahrweise der Radfahrer. Anhand von Beispielen aus Köln befürchtet Marco Laufenberg, dass gegen bislang regelwidrig ausgeführte "Radfahrstreifen" - also Gefährdungsstreifen - zukünftig Klagen wenig Erfolg haben könnten. Somit bestünde die Gefahr, dass langfristig Bestandsschutz für gefährliche Situationen im Straßenverkehr bestehen bleibt, unter Beifall des ADFC, der sich zu der Novelle positiv äußerte. Fakt ist, dass in Deutschland weiterhin massenhaft Radverkehrsanlagen existieren, die nicht die Mindestmaße der gültigen Regelwerke erfüllen. Fatal ist dies bei benutzungspflichtigen "Radwegen", aber auch bei allen Sorten von Gefährdungsstreifen ("Radfahrstreifen", "Schutzstreufen"). Der ADFC ist bislang jedenfalls nicht offensiv per Klageweg gegen immer noch existierende benutzungspflichtige Fakeradwege vorgegangen, abgesehen von der Unterstützung der Musterklagen nach der StVO-Novelle von 1997.
![]() |
Schmallenberg, benutzungspflichtiger "Radweg" |
![]() |
Schmallenberg, benutzungspflichtiger "Radweg" |
Zuletzt bleibt die Frage offen, ob die Kommunen tatsächlich Willens sind, den Radverkehr zu fördern und regelkonforme und sichere Radverkehrsanlagen mit Regelmaßen statt Mindestmaßen zu bauen und regelwidrige und verkehrsgefährdende abzubauen oder zu ersetzen und wie sich der ADFC verhalten wird.
Du darfst Dich an der Umfrage zur Haltung des ADFC zur StVO-Novelle beteiligen (oben rechts)
Mehr . . . / More . . . :
- Ich bin raus (aus dem ADFC) [Leezerize]
- Es wird Zeit, aus dem ADFC auszutreten! [Mit dem Fahrrad in und um Köln]
- Visionen