Cildren of all ages are now allowed to use cycle tracks
Letzten Freitag hatte der Bundesrat eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung beschlossen. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr dürfen nun auch Radwege benutzen. Der Bundesrat begründet die Freigabe der Radwege für Kinder, weiles Fußgängern nicht vermittelbar sei, wenn ansonsten begleitende Erwachsene auf dem Gehweg radeln würden.
Pendler, die es eilig haben, benötigen nun noch mehr Geduld, wenn sie schmale "Radwege" benutzen müssen. Für sie dürfte es unangenehm werden, wenn auf den schmalen deutschen "Radwegen" auch noch Kinder mitfahren dürfen. In Dänemark ist es üblich, dass Kinder auf Radwegen fahren. Dort gibt es im Gegensatz zu Deutschland echte Radwege, auf denen der zweispurige Verkehr regulär möglich ist.
Mit der regulären Freigabe der "Radwege" für Kinder dürfte nun nichts mehr im Wege stehen, auch Inlinern, Boardern Scootern, Rollerfahrern und allen anderen Spielgerätenutzern die Benutzung der "Radwege" zu ermöglichen, auch wenn diese dafür wegen Einspurigkeit nicht geeignet sind. Radfahrende Kinder auf schalen "Radwegen" werden sehr wohl zu Beeinträchtigungen für Fußgänger führen, wenn andere Radfahrer die Geduld verlieren und zum Überholen regelwidrig auf Gehwege ausweichen - was bislang ebenfalls schon "gelebtes Verhalten" war. Wenn nicht bald Radwege verbindlich in ausreichender Breite für den zweispurigen Verkehr ausgebaut werden, soll bei der nächsten StVO-Novelle das Gehwegradeln als "gelebtes Verhalten" generell überall erlaubt werden? Die Begründung zur Änderung der StVO kann nur von Politikern verfasst worden sein, die bislang nicht auf deutschen "Radwegen" gefahren sind.
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Aktualisiert am 26.09.2016
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"Radweg" in Hamburg - © Stefan Warda |
Letzten Freitag hatte der Bundesrat eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung beschlossen. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr dürfen nun auch Radwege benutzen. Der Bundesrat begründet die Freigabe der Radwege für Kinder, weiles Fußgängern nicht vermittelbar sei, wenn ansonsten begleitende Erwachsene auf dem Gehweg radeln würden.
Durch die Änderungen soll das gelebte und dauerhaft verkehrssichere Verhalten auch rechtlich abgesichert werden. Kinder nutzen auch in jungen Jahren Radwege. Es ist den Fußgängern nicht vermittelbar, wenn Kinder und gegebenenfalls auch deren Aufsichtspersonen neben dem Radweg auf dem Gehweg fahren. So ist es außerdem möglich, bei Gruppen mit unterschiedlich alten Kindern oder mehreren Erwachsenen gemeinsam den Radweg zu benutzen und sich nicht zwischen Radweg und Gehweg aufteilen zu müssen. Beeinträchtigungen von Fußgängern, Kindern und deren Aufsichtspersonen werden hierdurch auf ein Mindestmaß beschränkt.
Pendler, die es eilig haben, benötigen nun noch mehr Geduld, wenn sie schmale "Radwege" benutzen müssen. Für sie dürfte es unangenehm werden, wenn auf den schmalen deutschen "Radwegen" auch noch Kinder mitfahren dürfen. In Dänemark ist es üblich, dass Kinder auf Radwegen fahren. Dort gibt es im Gegensatz zu Deutschland echte Radwege, auf denen der zweispurige Verkehr regulär möglich ist.
Mit der regulären Freigabe der "Radwege" für Kinder dürfte nun nichts mehr im Wege stehen, auch Inlinern, Boardern Scootern, Rollerfahrern und allen anderen Spielgerätenutzern die Benutzung der "Radwege" zu ermöglichen, auch wenn diese dafür wegen Einspurigkeit nicht geeignet sind. Radfahrende Kinder auf schalen "Radwegen" werden sehr wohl zu Beeinträchtigungen für Fußgänger führen, wenn andere Radfahrer die Geduld verlieren und zum Überholen regelwidrig auf Gehwege ausweichen - was bislang ebenfalls schon "gelebtes Verhalten" war. Wenn nicht bald Radwege verbindlich in ausreichender Breite für den zweispurigen Verkehr ausgebaut werden, soll bei der nächsten StVO-Novelle das Gehwegradeln als "gelebtes Verhalten" generell überall erlaubt werden? Die Begründung zur Änderung der StVO kann nur von Politikern verfasst worden sein, die bislang nicht auf deutschen "Radwegen" gefahren sind.
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Echter Radweg in Kopenhagen - © Stefan Warda |
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