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Große Bergstraße: Neuer "Radweg" mit Benutzungspflicht - © Stefan Warda |
In Hamburg kann jeder nach Lust und Laune irgendwelche Verkehrsschilder beliebig aufstellen
Im verkehrsberuhigten Teil der Großen Bergstraße zwischen Virchowstraße und Goethestraße gilt regulär Tempo 20. Für den MIV ist dieser Straßenteil Einbahnstraße. Der Radverkehr ist für beide Fahrtrichtungen zugelassen. Die Einfahrt ist für den MIV jedoch eingeschränkt: Busse und Taxen frei, ansonsten nur für den Lieferverkehr in einem bestimmten Zeitfenster freigegeben.
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Große Bergstraße / Virchowstraße - © Stefan Warda |
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Große Bergstraße: Tempo 20 - © Stefan Warda |
Durch eine Baustelle auf dem breiten Gehweg auf der Nordseite der Straße gilt für Radfahrende in Richtung stadtauswärts ein neues Verkehrsregime. Die Baustellen-"Experten" haben einen Teil des Gehwegs abgesperrt. Der verbleibende schmale Teil des Gehwegs wurde ohne Not zum gemeinsamen Geh- und Radweg deklariert (Gehwegbenutzungspflicht). Im Anschluss an die Engstelle wurde das Zeichen für getrennten Geh- und Radweg aufgestellt (VZ 241). Trotz Radwegbenutzungspflicht ist kein abgetrennter Radweg vorhanden - es sei denn, der Seitenstreifen des Gehwegs mit Bäumen, Sitzengelegenheiten und Fahrradbügeln soll "Radweg" sein oder aber die Fahrbahn soll der abgetrennte Radweg sein und der Buslinienverkehr damit verboten. "Fahrradstadt" geht anders.
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Große Bergstraße 187: Gehwegbenutzungspflicht wegen Baustelle - © Stefan Warda |
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Große Bergstraße 187: Gehwegbenutzungspflicht wegen Baustelle - © Stefan Warda |
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Große Bergstraße 191: Radwegbenutzungspflicht wegen Baustelle - © Stefan Warda |
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