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Hamburg-Nord: Wellingsbütteler Landstraße soll "Schutzstreifen" erhalten

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Hamburg-Nord: Wellingsbütteler Landstraße to have "cycle lanes"

 

Wellingsbütteler Landstraße: Zustand 1998 noch mit benutzungspflichtigen schmalen Fakeradwegen - auf der Südseite im Dooringbereich zwischen Stehzeugen und Fahrbahn - © Stefan Warda

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) plant die Wellingsbütteler Landstraße ab Mitte nächsten Jahres für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren wegen einer Grundinstandsetzung inklusive Sielerneueurng komplett zu sperren. Bislang gibt es dort eher kümmerliche Radverkehrsanlagen - soweit überhaupt noch vorhanden. Zwischen der Kreuzung mit der Fulsbütteler Straße und der U-Bahnstation Klein Borstel sind beidseitig Hochbordradwege vorhanden. Zwischen der U-Bahntrassse und Borstels Ende (Bezirksgrenze) ist auf der Südseite ein schmaler Gehweg (laut LSBG 1,5 Meter schmal) vorhanden, den Radfahrende bei Schritttempo unter äußerster Vorsicht befahren dürfen. Sie radeln im Dooringbereich zwischen Stehzeugen und z.T. hohen Grundstückseinfriedungen. Auf der Nordseite ist mehr oder weniger noch ein schmaler Fakeradweg (Radwegbreite laut LSBG 0,74 Meter) vorhanden, der jedoch an Bäumen stark beschädigt oder unterbrochen ist, neben Stehzeugen vollkommen im Dooringbereich liegt. Auf dem Radweg auf der Nordseite war zu Zeiten der ehemaligen Radwegbenutzungspflicht sogar der Zweirichtungsradverkehr angeordnet, obwohl der Gegenverkehr darauf selbstverständlich nicht stattfinden konnte.

Im Rahmen des geplanten Umbaus sollen beidseitig durchlaufende Schutzstreifen entstehen. Für durchgängige Radfahrstreifen oder Radwege fehlt die erforderliche Straßenraumbreite - unter Berücksichtigung des Erhalts der vorhandenen Straßenbäume. Für beidseitige Radfahrstreifen müssten die Straßenbäume auf einer Straßenseite gefällt werden. Für den Erhalt des schmalen Radwegs auf der Nordseite wurde sich nicht entschieden, da es bislang mehr Unfälle mit Radfahrenden auf den Nebenflächen gab und weiterhin Konflikte mit Gehende zu befürchten sind, da der angrenzende Gehweg ohnehin nur schmal ausfallen würde (1,45 Meter laut LSBG). Die Unfälle mit Radfahrendenbeteiligung innerhalb der letzten drei Jahre:

  • lange Hundeleine war quer über den Geh- / Radweg gespannt, in der sich der Radfahrer verhedderte
  • Fußgänger betrat den Gehweg unachtsam vom Grundstück und kollidierte mit Radfahrer
  • ein Pkw wurde rückwärts vom Grundstück zurückgesetzt, ohne auf einen Radfahrenden zu achten
  • mehrere Dooringunfälle
  • ein Eigenunfall
  • abbiegender Pkw, dessen Fahrer den Radfahrenden nicht beachtete
  • Unfall durch zwei sich entgegenkommende Radfahrende
  • Pkw-Fahrer rammte Radfahrer auf der Fahrbahn - von hinten

Aus den Erfahrrungen mit dem Umbau der Weidestraße und den Unfallauswertungen vor und nach deren Umbau, in der ebenfalls Schutzstreifen das vormalige Gehwegradeln ersetzten, befürworten die Planenden des LSBG die Variante mit den nun präferierten "Schutzstreifen". Die Restfahrbahn zwischen den "Schutzstreifen" soll eine Breite von 4,5 Metern erhalten. Radfahrende werden allerdings ebenso wie bislang beim Radeln auf der Fahrbahn auch damit leben müssen, von Autofahrenden eng überholt zu werden, auch wenn dies selbstverständlich nicht zulässig ist.

Laut Abendblatt kritisiert die Bezirks-CDU den geplanten Umbau. Sie schloss sich einer Bürgereingabe an, die vorschlug, den parallelen Straßenzug Stübenheide - Borstels Ende - Sanderskoppel - Barkenkoppel durchgängig als Fahrradstraßen einzurichten. Es würden dann noch etwa 300 Meter bis zum U-Bahnhof Klein-Borstel auf beengten Straßenprofil der Wellingsbütteler Landstraße zurückgelgt werden müssen. Bliebe aber immer noch eine Lösung für radfahrende Anwohnende zu suchen: Auch wenn die jetzige Fahrbahnbreite bzw. das Fahrbahnprofil beibehalten würde, würden Radfahrende auch weiterhin auf der Fahrbahn zu eng überholt werden, wenn nicht drastische Sanktionen und Überwachung erfolgen würden.

Im Zuge des Umbaus sollen auch die "Radwege" der Fuhlsbütteler Straße zwischen Ratsmühlendamm und der Kreuzung mit der Wellingsbütteler Landstraße erneuert werden. Diese sind zwar benutzungspflichtig, aber selbst gemäß LSBG unbenutzbar. Der "Radweg" sei stellenweise nur 0,4 Meter schmal - Radfahrende müssen seit Jahrzehnten in dem Abschnitt trotz Radwegbenutzungspflicht immer noch die Fahrbahn benutzen.


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