Cheap speeding in Hamburg
In der Schweiz hätte das Vergehen als Raserdelikt (Via sicura) gegolten. Der Führerschein wäre der Kampffahrein für mindestens zwei Jahre entzogen worden; im Wiederholungsfall für immer, mindestens aber für zehn Jahre. Die Strafandrohung für diese Delikte ist Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren. Außerdem müsste die Kampffahrerin zukünftig mit einer Blackbox ausgerüstet fahren. Denn Personen, denen der Führerschein für mindestens zwölf Monate oder auf unbestimmte Zeit wegen Missachtung von Geschwindigkeitsvorschriften entzogen wurde, erhalten den Führerschein mit der Auflage zurück, während fünf Jahren nur noch Motorfahrzeuge zu führen, die mit einem Datenaufzeichnungsgerät («Blackbox») ausgerüstet sind.
Zudem kann bei qualifiziert groben Verkehrsregelverletzungen (z. B. krasse Geschwindigkeitsüberschreitungen) - und wenn die Einziehung aufgrund einer ungünstigen Prognose notwendig erscheint - das Gericht das Auto der Kampffahrerin einziehen und verwerten lassen.
Da in Deutschland vergleichsweise sehr niedrige Strafen für Verkehrsvergehen gelten, kommt die äußerst risikofreudige Frau mit nur 110 Tagessätzen (1.100 Euro) und sieben Monaten Führerscheintentzug davon, so der NDR.
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© Stefan Warda |
Deutschland hat ein Herz für Kampffahrende
Wäre die Kampffahrerin, die letztes Jahr mit über 150 km/h bei erlaubten 50 km/h über die Cuxhavener Straße gerast war, derart durch Kopenhagen (Dänemark) gerast, würden ihr 20 Tage Haft und drei Jahre Führerscheinentzug drohen.In der Schweiz hätte das Vergehen als Raserdelikt (Via sicura) gegolten. Der Führerschein wäre der Kampffahrein für mindestens zwei Jahre entzogen worden; im Wiederholungsfall für immer, mindestens aber für zehn Jahre. Die Strafandrohung für diese Delikte ist Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren. Außerdem müsste die Kampffahrerin zukünftig mit einer Blackbox ausgerüstet fahren. Denn Personen, denen der Führerschein für mindestens zwölf Monate oder auf unbestimmte Zeit wegen Missachtung von Geschwindigkeitsvorschriften entzogen wurde, erhalten den Führerschein mit der Auflage zurück, während fünf Jahren nur noch Motorfahrzeuge zu führen, die mit einem Datenaufzeichnungsgerät («Blackbox») ausgerüstet sind.
Zudem kann bei qualifiziert groben Verkehrsregelverletzungen (z. B. krasse Geschwindigkeitsüberschreitungen) - und wenn die Einziehung aufgrund einer ungünstigen Prognose notwendig erscheint - das Gericht das Auto der Kampffahrerin einziehen und verwerten lassen.
Da in Deutschland vergleichsweise sehr niedrige Strafen für Verkehrsvergehen gelten, kommt die äußerst risikofreudige Frau mit nur 110 Tagessätzen (1.100 Euro) und sieben Monaten Führerscheintentzug davon, so der NDR.
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